Meine Qualifikation für die Unternehmensberatung bringt praxisgerechte Erkenntnisse statt Rezepte.
Eine freiberufliche Tätigkeit als beratender Volks- und Betriebswirt ist ausschließlich
unter Nachweis besonderer beruflicher Qualifikation möglich (vgl. § 18 EStG). Dies
garantiert für Sie als Auftraggeber ein Höchstmaß an Beratungsqualität.